Nutzungs- und Förderbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Veranstalter
1.2 VR Bank Fulda eG und ehrenamtliches Engagement
Dabei engagieren wir uns vielfältig in unserem Geschäftsgebiet. Hierzu zählt seit vielen Jahren auch die aktive finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen vor Ort. Ob Verein, Kita, Stiftungen oder Schulträger – wir fördern Projekte und ehrenamtliches Engagement in unserer Region. Darum haben wir unsere bisherigen Fördermaßnahmen jetzt in der Spendenplattform „Werde Partner der Region“ zusammengeführt.
In der Region – für die Region
Im 19. Jahrhundert gegründet - sind wir seither tief in und mit der Region verwurzelt. Wir sind mehr als eine Bank: Wir sind Teil der Region und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der VR Bank Fulda eG zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.1.3 Ziel der Spendenaktion
Bei uns gehen täglich Anfragen auf Unterstützung ein. Mit „Werde Partner der Region“ wollen wir der Öffentlichkeit zeigen, welche großartigen Ideen und Vorhaben durch ehrenamtliches Engagement in unserer Heimat bewegt werden. Gleichzeitig können wir unsere Mitglieder und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel beteiligen. Dabei kommt unser gemeinsames Engagement auch unseren Kunden selbst zugute: u. a. als Vereinsmitglied, als Besucher von Festen, Theatern, Museen und Ausstellungen oder auch als Eltern oder Großeltern, deren Kinder oder Enkel in Einrichtungen gehen, die durch von uns gefördert werden.
Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der VR Bank Fulda eG können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf finanzielle Unterstützung. Gleichermaßen verfahren wir mit unseren aktiven Geschäftsbeziehungen, die ihren Sitz eventuell nicht direkt in unserem Geschäftsgebiet haben.
1.4 Spendensumme
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
1.6 Begrifflichkeiten / Definitionen
Werde Partner der Region
Unter „Werde Partner der Region“ subsumieren wir alle, die ein Projekt unterstützen. Ob durch eine private Spende, die Einlösung von Spendenschecks der VR Bank Fulda eG oder ihrer Partner sowie die Partner selbst. Als Anbieter dieser Plattform zählen auch wir uns zu diesen Partnern der Region.Projektträger
Hiermit sind gemeinnützige Organisationen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle Förderung gem. diesen Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.Projektinitiator
Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.Projekt
Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.Projektlaufzeit
Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird auch als Projektende oder Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes können keine Spenden oder Spendenschecks diesem Projekt zufließen.Nutzer/Teilnehmer
Alle Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform „Werde Partner der Region“ aufrufen. Sofern sich diese auf unserer Plattform registrieren, werden diese auch als Teilnehmer bezeichnet.Account
Ein Account ist das Nutzerkonto des Teilnehmers.Spender
Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen. Der Spender (Nutzer) entscheidet, ob seine persönlichen Daten auf der Plattform sichtbar gemacht werden.Selber spenden (Privatspende)
Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Unterstützung an einen oder mehrerer Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende an den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters (Kreditkarte, paydirekt oder weitere vom Spender im Zahlungsvorgang auswählbare Dienstleister) über ein Treuhandkonto der VR Bank Fulda eG abgewickelt. Die Gelder werden dem Projektträger nach Erreichung seines Spendenziels, spätestens jedoch nach Ablauf der Projektlaufzeit überwiesen.Spendenschecks und Spendencode
Werden von der VR Bank Fulda eG zu verschiedenen Anlässen an Mitglieder und Kunden ausgegeben. Der individuelle Spendencode kann sowohl elektronisch als auch über einen Spendenscheck verteilt werden. Jedem Spendencode ist ein individueller Betrag zugeordnet. Sofern dieser 10,00 Euro übersteigt, kann der Betrag auf mehrere Projektträger nach beliebigem Ermessen verteilt werden. Ebenso hat jeder Spendencode eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser kann der Spendencode nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.Zuwendung
Hierunter zählen alle Gelder die über Spendenschecks der VR Bank Fulda eG nach dem Motto „Wir spenden – Du entscheidest für wen“ verteilt werden. Diese Zuwendungen erhalten die Projektträger analog zu den Privatspenden spätestens nach Ende der Projektlaufzeit. (Wir fordern den Reinertragsnachweis nach Überweisung der Spende an)Spendenbescheinigung für Privatspenden
Bescheinigung, die vom Projektträger nach amtlichem Muster an Spender ausgestellt wird. Eine Erstellung wird nur auf Veranlassung des Spenders durchgeführt, der zu diesem Zwecke dem Projektträger seine persönlichen Daten übermittelt hat. Für die Richtigkeit, die Ausstellung sowie die zur Verfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich.Reinertragsnachweis
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei einer Soziallotterie anfallen. Die VR Bank schüttet den auf ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem, dass der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt verwendet und hierüber der VR Bank nach Bereitstellung der Mittel einen Reinertragsnachweis ausstellt.Partner
Auf der Plattform „Werde Partner der Region“ können auch weitere Partner der VR Bank nach Absprache ihr gesellschaftliches Engagement zeigen und so selbst aktiv werden. Auf der Plattform wird auf spezielle Aktionen die von Partnern der VR Bank durchgeführt oder unterstützt werden gesondert hingewiesen.Geschäftsgebiet
Das Geschäftsgebiet umfasst die Postleitzahlen 36037, 36039, 36041, 36043, 36093, 36115, 36119, 36124, 36129, 36148, 36157, 36163, 36381, 36391, 36396, 36452, 63633, 63636, 98634.Spendenaktionen
Die VR Bank führt im Laufe des Jahres immer mal wieder besondere Spendenaktionen durch. Dazu zählt zum Beispiel die Aktion „Wir verdoppeln Deine Spende“. Auf solche Aktionen wird die VR Bank auf ihrer Internetseite www.vrbankfulda.de, der Internetseite des Portals „Werde Partner der Region“ (www.partnerderregion.de) sowie auf ihrer Facebook- und Instagram-Fanpage hinweisen. Für Spendenaktionen gelten besondere Bedingungen.Co-Funding
Unter Co-Funding verstehen wir die zur Verfügung Stellung von zusätzlichen Spendenmitteln der VR Bank. Beispiel: Im Rahmen der Aktion „Wir verdoppeln Deine Spende“ wird ein zusätzlicher Spendentopf, der nur für diese Aktion vorgesehen ist, bereitgestellt. Diese Summe wird – sofern diese die Bedingungen erfüllt und durch Privatspenden unterstützt wird - als Co-Funding bezeichnet. Für solche Aktionen gelten gesonderte Bedingungen.Spendenziel, Finanzierungsziel
Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres regelt die Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwortlich ist.2. Teilnahmebedingungen
2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die VR Bank fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie solche, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Ebenfalls werden keine Projekte unterstützt, die der unmittelbaren Finanzierung von Schusswaffen dienen; hierzu zählen auch Simulationswaffen. Darüber hinaus werden Projektträger sowie Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR Bank schaden oder schaden könnten nicht unterstützt.
Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die VR Bank. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“
2.2.2 weitere Projekte
Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Spendenplattform www.partnerderregion.de.
Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind. Projekte, die bereits von der VR Bank unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung). Pro Organisation sind 5 laufende Projekte möglich.
Es können ausschließlich Projekte aus dem Geschäftsgebiet der VR Bank Fulda eG an der Aktion „Werde Partner der Region“ teilnehmen. Teilprojekte sind zulässig. Die Projektlaufzeit wird individuell vom Projektträger festgelegt, wobei diese spätestens am 15. November eines jeden Jahres enden muss.
Die VR Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten allein dem Projektinitiator obliegt und dieser für die Aufklärung der Unterstützer über das rechtliche Verhältnis zwischen Unterstützer und Projektinitiator allein verantwortlich ist.
2.3 Registrierungen
Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und andere so eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit sowie Einhaltung dieser Bedingungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.
Auch andere Nutzer (z. B. Inhaber von Spendenschecks, Privatspender, …) haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um selbst spenden oder Spendenschecks einlösen zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.
Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die VR Bank. Die VR Bank informiert den Nutzer über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.
Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die VR Bank Fulda übermittelt, so geht dem Nutzer unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.
Die Annahme des Angebots erfolgt regelmäßig – soweit die Annahme nicht im Einzelfall durch die VR Bank ausdrücklich erklärt wird – nur konkludent, indem der Nutzer als Teilnehmer für die Plattform www.partnerderregion.de freigeschaltet wird.
Die VR Bank behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Bei der Registrierung wählen Teilnehmer ein individuelles Passwort. Dieses muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die VR Bank umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.
Die VR Bank behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 12 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung der Nutzungsbedingungen bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform www.partnerderregion.de zu nutzen.
Ein Account ist nicht übertragbar.
Die VR Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unterstützer (Spender) mit jeder Spende von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die VR Bank Fulda eG nicht beteiligt. Die VR Bank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.
2.4.1 Kosten
2.4.2 Bewerbung
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen bzw. über die Plattform hochzuladen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Sollten Änderungen erforderlich sein, sind diese der VR Bank schriftlich anzuzeigen.
Die Bewerbungsunterlagen werden durch die VR Bank u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung zur Teilnahme liegen im Ermessen der VR Bank. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Förderprogramm „Werde Partner der Region“ besteht nicht.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Auch die Einbindung von Videos die die Organisation und/oder das Projekt näher beschreiben sind möglich.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos/Videos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden
2.4.3 Nutzung
Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.
Der Teilnehmer stellt die VR Bank von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen die VR Bank oder deren gesetzliche Vertreter geltend gemacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die dadurch der VR Bank, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
Jedem Nutzer der Plattform www.partnerderregion.de wird das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, inhaltlich auf die nicht-gewerbliche Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen beschränkte Recht eingeräumt, auf der Präsenz bereitgestellte Inhalte mit Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittweise vorübergehend zu speichern, herunterzuladen oder auszudrucken. Die dauerhafte Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung der VR Bank. Dasselbe gilt für die Nutzung von Inhalten aus diesem Internet-Angebot in eigenen Internet-Angeboten des Nutzers.
2.4.4 Zeitraum
2.4.5 Spendenschecks / Vergabe der Spendencodes
2.4.6 Spendencode-Einlösung im Internet
2.5 Privatspenden
Ihnen stehen als Unterstützer die auf unseren Internetseiten im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebenen Zahlungsmethoden hinsichtlich Ihrer Spende zur Verfügung.
Hinsichtlich der Zahlungsmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Die anfallenden Transaktionsgebühren übernimmt die VR Bank Fulda eG.
Die VR Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spender mit der von ihm getätigten Spende (Privatspende) von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die VR Bank Fulda eG nicht beteiligt. Die VR Bank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.
Besondere Hinweise und Erläuterungen:
Die Organisation wird dem Spender, sofern dies von ihm gewünscht und er im Rahmen des Spendenprozesses der notwendigen Datenübermittlung zugestimmt und die hierfür notwendigen Daten vollständig erfasst hat, eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster zur Verfügung stellen. Hierfür ist allein der Projektträger verantwortlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Spendenbescheinigung erst zu dem Zeitpunkt ausgestellt werden darf, wenn der Organisation die Mittel zufließen. Für den Spender kann dies ggf. dazu führen, dass der Tag der Spende und der Zeitpunkt des Spendenzuflusses bei der von ihm gewählten Organisation zeitlich auseinander liegen und dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der steuerlichen Anrechenbarkeit der Spende hat.
Die VR Bank weist darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei Spenden über die Spendenplattform "Werde Partner der Region" um Spenden handelt, die von ihr treuhändisch verwahrt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die VR Bank sich über getätigte Spenden einen Nachweis ausstellen zu lassen, damit die steuerliche Anerkennung sichergestellt ist. Ein vereinfachter Spendennachweis (Kontoauszug) wird in diesen Fällen unter Umständen nicht anerkannt, da die Zahlung der Spende zunächst unmittelbar an die VR Bank Fulda eG (als Treuhänderin) erfolgt.
Spenden sollen nach der Zielsetzung dieser Plattform allein in der Absicht und dem rechtsgeschäftlichen Willen erfolgen, dem Projektinitiator einen Förderbeitrag (Spende) zu seinem Projekt zuzuwenden. Die Ermöglichung eines Leistungsaustausches ist hingegen nicht beabsichtigt.
2.6 Kommentierung
2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten.
Projektträger, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde. Eine Auffüllung des fehlenden Betrages behält sich die VR Bank vor.
Die Auszahlung der Spenden erfolgt jeweils in der Mitte des darauffolgenden Monats.
2.8 Für Zuwendungen der VR Bank
3. Aussetzung des Wettbewerbs
4. Haftungsbeschränkungen
Jeder Bewerber stellt die VR Bank – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die VR Bank insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die VR Bank kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
5. Partneraktionen
6. Datenschutz
Im Rahmen der Registrierung einer Organisation willigt der Antragsteller ausdrücklich in die Datenübermittlung zu Promotionszwecken oder im Rahmen von Spendenaktionen, die von der VR Bank in Kooperation mit Dritten durchgeführt werden, in die Datenweiterleitung und gesonderte Speicherung und Nutzung dieser Daten ein. Insbesondere bei Aktionen die mit medialen Partnern (z. B. Onlineportale, Zeitung, ...) durchgeführt werden. Solche Datenweiterleitungen betreffen die Kontaktdaten der Organisation, des Ansprechpartners sowie sämtliche Daten aus einem veröffentlichen Projekt. Ferner können die Namen der Teilnehmer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf der Facebook- oder Instagram-Seite bzw. der Internetseite der VR Bank Fulda eG oder bei Partnern der Spendenplattform angegeben oder in öffentlichen Medien (wie z. B. Onlineportale) genutzt werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an kommunikation@vrbankfulda.de gegenüber der VR Bank per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.